Archiv für Mai, 2012
Es gibt Utensilien, die ein Autofahrer tagtäglich in seinem Fahrzeug mit sich führt. Einige davon sind von der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben, wie zum Beispiel das Warndreieck oder der Verbandskasten. Für den Verbandskasten gibt es laut § 35h der StVZO eine Mitführpflicht. Aber nicht nur das Mitführen ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt auch eine DIN-Norm darüber, was dieser Verbandskasten enthalten muss. Das geht über Verbandspäckchen, Wundbinden, Pflaster, Rettungsdecke, Einmalhandschuhe, Dreiecktuch bis hin zu einer Schere. Mit was genau so ein Verbandskasten gefüllt sein muss, findet der Besitzer im Inhaltsverzeichnis. Wurde durch einen Unfall etwas entnommen, muss dieses umgehend wieder nachgefüllt werden. Wichtig ist aber nicht nur, dass alle Materialien enthalten sind, sondern auch das Verfallsdatum des Verbandskastens. Denn viele dieser Materialien sind nach einer gewissen Zeit nicht mehr wirksam. Einweghandschuhe können porös werden und Pflaster zum Beispiel kleben nicht mehr. Wird ein Autofahrer bei einer Kontrolle ohne Verbandskasten erwischt, kann das eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Manchmal werden Fahrzeuge von ungebetenen kleinen Besuchern aufgesucht. Sie klettern in den Motorraum und machen sich an die Gummischläuche und Gummidichtungen sowie an den Zündkabeln zu schaffen. Die Rede ist hier von Mardern. Auch wenn die niedlichen Tiere dem Menschen direkt nichts tun, sind die Schäden, die die Marder verursachen immens. Hierbei bevorzugen die Tiere scheinbar Fahrzeuge, bei denen der Motorraum von unten offen gestaltet ist und viel Platz bietet. Verfügt der Motor des Fahrzeuges von unten über eine feste Bodenplatte, oder ist der Motorraum vom Motor komplett ausgefüllt, ist dieses Fahrzeug für den Marder eher uninteressant. Fahrzeughalter versuchen mit den verschiedensten Mitteln ihr Fahrzeug vor einem Marderschaden zu schützen. Wirkungslos scheinen die verschiedensten Duftstoffe oder Abwehrsprays zu sein, die den Marder vertreiben sollen. Erfolgreicher sind da Maßnahmen, wie die Kabel mit verstärktem Kunststoff zu schützen. Manche Autofahrer schwören auf spezielle Ultraschall- oder Elektroschockgeräte zur Marderabwehr. Zahlreiche Hersteller bieten die verschiedensten Maßnahmen zum Schutz gegen einen Marderschaden an. Was letztendlich hilft, muss der Fahrzeughalter aber selber herausbekommen.
Viele Autofahrer interessieren sich nicht für aktuelle Serienfahrzeuge. Sie wollen Fahrzeuge mit Charakter. Fahrzeuge, die sie vielleicht schon aus Kindertagen kennen. Fahrzeuge, die damals beliebte Sportwagen oder Fahrzeuge der Oberklasse waren. Die Rede ist von Youngtimern, wie der Golf 1 GTI, der Mercedes-Benz 190 oder der Audi 80. Youngtimer sind in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren alt und im Gegensatz zu Oldtimern günstig zu erwerben und alltagstauglich. Sie verfügen teilweise schon über moderne Technik wie u. a. elektrische Fensterheber oder eine Klimaanlage. Gerade Hobbyschrauber interessieren sich sehr für Youngtimer. Diese Fahrzeuge sind im Gegensatz zu den modernen Fahrzeugen einfach zu warten. Das Innenleben ist nicht so kompliziert, so dass viele Reparaturen selbst durchgeführt werden können. Auf Sicherheitspakete, wie sie in den modernen Fahrzeugen serienmäßig zu finden sind, müssen die Besitzer von Youngtimern allerdings verzichten. Geregelte Katalysatoren oder Rußpartikelfilter waren zum Produktionszeitpunkt des Youngtimers auch noch nicht Standard. Wer sich also einen Youngtimer anschaffen will, sollte im Vorfeld die Vor- und Nachteile genau abwägen.
Jeder Fahrzeughersteller versieht jedes seiner produzierten Automobile mit einer Fahrzeug-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer kann das Fahrzeug auf der ganzen Welt dem Besitzer zugeordnet werden. Mit dieser Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN oder auch VIN von vehicle identification number) wird auch der Fahrzeugbrief erstellt. Der Fachmann kann mit Hilfe der Fahrzeug-Identifikationsnummer viele Informationen über das Fahrzeug erfahren. Zum Beispiel erfährt er nur anhand der Nummer den Hersteller des Fahrzeuges, die Baureihe, den Motortyp, das Modelljahr, das Herstellerwerk und die fortlaufende Seriennummer. Lauten die ersten drei Buchstaben zum Beispiel VWV, ist das Fahrzeug von dem deutschen Hersteller Volkswagen hergestellt worden. JMZ steht für den japanischen Hersteller Mazda und WDB bezieht sich auf die Daimler AG. Die FIN oder VIN gibt es seit dem Jahre 1981. Vorher hatte die FIN die Bezeichnung Fahrgestellnummer. Diese Namen hatte sie, weil vom Hersteller das Fahrgestell immer mit dieser Nummer versehen war. Der technische Aufwand um ein Fahrzeug heutzutage mit einer FIN zu versehen ist etwas höher, um Autodieben ihr Vorhaben zu erschweren.
Bei Verkehrsunfällen ist häufig von einem Bagatellschaden die Rede. Gemeint ist hiermit, dass die Beschädigung des Fahrzeuges einen bestimmten Schadenswert nicht überschreitet. Die Bagatellschadensgrenze liegt bei Fahrzeugen rund 700 Euro. Trotz der Bezeichnung Bagatellschaden darf dieser Schaden nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es gelten die gleichen Vorgehensweisen, wie bei schwerwiegenderen Unfällen. Es sollten die Personalien der Unfallbeteiligten notiert werden, die Kennzeichen und die Fahrzeugtypen. Ferner sollte eine Unfallhergangsbeschreibung mit zusätzlicher Skizze angefertigt werden. Auch Fotos können für den Bericht nützlich sein. Bei Streitigkeiten oder Unsicherheit sollte lieber die Polizei geholt werden. Beschädigt ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug in Abwesenheit des Fahrers, muss dieser eine gewisse Zeit am Unfallort warten. Ist der Fahrzeughalter nach einer angemessenen Wartezeit nicht zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt, sollte die Adresse am beschädigten Fahrzeug hinterlassen werden und umgehend der Schaden der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Ansonsten riskiert der Unfallverursacher eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu bekommen. Bei einem Bagatellschaden benötigt der Halter meist keinen Gutachter. Zur Begleichung der Aufwendungen reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Ist mit verdeckten Schäden zu rechnen, ist ein Sachverständiger hilfreich.
Fahrzeughersteller sind unentwegt daran interessiert Bedienungselemente für den Fahrer zu vereinfachen. Eine dieser Erneuerungen ist die LED-Innenlampe mit Touchsensor von der Firma Federal-Mogul. Die Innenleuchte lässt sich mit einer Handbewegung völlig berührungsfrei bedienen. Bei dieser neuen Technologie ist kein mechanischer Schalter mehr notwendig. Sobald sich die Hand der Lampe nähert, erkennt ein kapazitiver Abstandsensor die Leitfähigkeit der Hand. Die Konduktivität liegt am Eisen im Blut des Menschen. Erkennt der Abstandssensor also die Hand, wird der Schalter der LED-Innenlampe aktiviert. Der Fahrer kann nicht nur die Innenlampe aktivieren sondern auch Lichtstärke und Lichtfarbe verändern. Dazu muss der Fahrer lediglich mit dem Finger über den Sensor streifen oder den Sensor kurz antippen. Das System dieser Lampe ist ständig in Bereitschaft und beobachtet die Umgebung. In welchen Abstand der Sensor auf die Hand reagieren soll, kann jeder Fahre individuell einstellen. Möglich ist eine Einstellung von 0 – 80 mm. Vorteil dieser LED-Innenlampe ist, dass sie nur ein Bruchteil der herkömmlichen Energie verbraucht und eine viel niedrigere Lampenwärme aufweist.
Jetzt beginnt wieder die Gewitterzeit und damit die Wahrscheinlichkeit von starken Gewitterschauern. Durch Platzregen sammelt sich in dieser Jahreszeit schnell viel Wasser auf den Straßen. Für Fahrzeuge, die durch diese großen Wasserpfützen auf den Straßen fahren, ist die Gefahr von Aquaplaning recht groß. Das Reifenprofil kann nur begrenzt Wasser aufnehmen. Ab einer bestimmten Menge Wasser verliert der Reifen den Kontakt zu der Fahrbahn und schwimmt auf. Die Gefahr von Aquaplaning ist aber noch größer, wenn das Profil der Reifen schlecht oder die gefahrene Geschwindigkeit zu hoch ist. Sollte ein Fahrer in solch einer Situation kommen, in der das Fahrzeug zu schwimmen beginnt, sollte er Ruhe bewahren und nicht panisch bremsen. Besser ist es in diesem Fall die Kupplung zu treten, damit die Reifen nicht blockieren, wenn sie wieder Kontakt zu der Fahrbahn bekommen. Ferner sollte auch kein Gas gegeben werden. Von hektischen Lenkbewegungen sollte der Fahrer auch absehen, um nicht ins Schleudern zu geraten. Generell sollte bei Platzregen die Geschwindigkeit verringert und vorausschauend gefahren werden.
Führen kraftfahrzeugbegeisterte Hobbyschrauber Gespräche über Automobile, wird mit Fachbegriffen nur so um sich geworfen. Für einen Laien ist es da manchmal schwer zu verstehen, wovon gerade die Rede ist. Da wird zum Beispiel ausgiebig über eine DOHC philosophiert. Für einen Nichtfachmann ist es dann schon schwer dem Gespräch zu folgen. Gemeint ist mit DOHC oder auch Double Overhead Camshaft – zwei obenliegende Nockenwellen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Bauform bei einem Viertaktmotor. Die zwei obenliegenden Nockenwellen sind getrennt von einander zuständig für das Öffnen und schließen der Ein- und Auslassventile. Eine Steuerung der Ventile in dieser Form hat sich als sehr effizient erwiesen. Bei Motoren mit zwei obenliegenden Nockenwellen werden die Ventile über meist über Tassenstößel angesteuert. Angetrieben werden die beiden Nockenwellen über eine Kette oder über einen Zahnriemen. Die Motorbauart gilt als sehr robust und hat daher meist eine sehr hohe Lebensdauer. Vorteilhaft sind auch die guten Abgaswerte und die Drehzahlfestigkeit. Nachteile dieser Bauart sind sicherlich die höheren Kosten für die Fertigung sowie der größere Wartungsaufwand dieser Motorform.
Autofahrer mit heckgetriebenen Fahrzeugen haben das vielleicht schon erlebt. Sie fahren in eine Kurve und das Fahrzeug drückt das Heck nach außen und wird dadurch vorne mehr in die Kurve gelenkt als es notwendig wäre. Der Fachmann spricht bei diesem Vorgang vom Übersteuern. Ursachen für ein übersteuerndes Fahrzeug können u. a. eine schlechte Bereifung an der Hinterachse sein. Deshalb sollten die besseren Reifen immer hinten aufgezogen werden. Sie besitzen die bessere Bodenhaftung. Auch ein zu hoher Luftdruck in den hinteren Reifen oder eine Beschleunigung am Kurvenausgang, kann ein Fahrzeugheck aus der Kurve schieben. Gerät ein Fahrer in solch einer Situation, sollte er möglichst schnell die Geschwindigkeit reduzieren und die Kupplung treten, damit das Fahrzeug nicht mehr angetrieben wird. Gleichzeitig sollte er vorsichtig versuchen gegenzulenken. Dabei sollte der Fahrer darauf achten nicht zu viel gegenzulenken, damit das Auto nicht zu der anderen Seite ausbricht. Bekommt der Autofahrer das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle, hilft nur noch eine Vollbremsung. Hier sollte sich der Fahrer allerdings im Klaren darüber sein, dass sich das Fahrzeug bei einer Vollbremsung drehen kann. Das ist aber vielleicht besser als zum Beispiel gegen einen Baum oder den Gegenverkehr zu prallen.

